Martinhorn bei Nacht. Muss das sein?!
Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Dies ist zwar verständlich, doch dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen oder Tiere zu retten bzw. Sachwerte zu schützen. Aufgrund der gesetzlichen Lage muss es benutzt werden. Das einige Einsatzfahrzeuge nachts nur mit Blaulicht fahren ohne Martinshorn, ist ein reines Zugeständnis, der Fahrer geht ganz bewusst ein erhöhtes Risiko ein.
Rauchmelder retten Leben
Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens. Die Feuerwehr rät darum zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnhäusern.
Kinderfinder Kleiner Helfer in der Not
Kinder sind meistens nicht in der Lage sich richtig vor dem Rauch und giftigen Gasen zu schützen. Sie sind durch das Feuer so verängstigt, dass sie sich in einer für sie sicheren Umgebung vor den Flammen verstecken und auch nicht auf sich aufmerksam machen. Oft ist es sehr schwer festzustellen, wo sich die Kinder aufhalten.
Himmelslaterne Riskanter Partyspaß
Seit dem 16.07.2009 sind Himmelslaternen per Gefahrenabwehrverordnung in Hessen verboten. Grund des Verbots in Hessen waren die zunehmenden Gefahren und Schäden, die die Himmelslaternen anrichten können, es musste bereits ein zehnjähriger Junge in Siegen sterben, nachdem eine Laterne einen Wohnungsbrand auslöste.
Schaulustige und die Gefahren
Menschen sind von Natur aus sehr neugierig. Kommt es beispielsweise auf der Autobahn zu einem Verkehrsunfall, kann man im Vorbeifahren nur schwer wegschauen. Die meisten fahren dann normal weiter. Es gibt aber auch immer wieder Mitbürger die auf der Gegenfahrbahn langsamer werden oder sogar stehen bleiben, um eine gute Sicht auf die Vorfälle zu haben.