• LKW BLOCKIERT RETTUNGSGASSE
• Feuerwehr zeigt 30 Rettungsgasse-Blockierer an
• Rettungsgasse blockiert – Feuerwehr macht Fotos von Autofahrern
• Stau auf der A10 Dutzende Geisterfahrer fahren durch Rettungsgasse
• Dreiste Aktion: Mehrere Falschfahrer nutzen Rettungsgasse auf der A10 für Wendemanöver
Schlagzeilen, wie diese bestimmen mittlerweile die Pressemitteilungen in unserem Lande.
Immer wieder erfährt man zudem aus der Presse und den Medien, das Hilfe – vor allem auf Autobahnen – nur verzögert den Einsatzort erreicht. Und das, obwohl uns verschiedene Notrufeinrichtungen und vor allem ein gut ausgebautes Mobilfunknetz zur Verfügung steht.
Oft liegt es einfach daran, dass die rechtzeitig alarmierten Retter nicht schnell genug an den Einsatzort gelangen. Warum ?
Weil Autofahrer/Innen, denen der Blick auf das Unfallgeschehen wichtiger ist, die Gedanken verloren oder einfach verärgert über die Wartezeiten durch den Stau sind, den Wege für die Rettungsfahrzeuge nicht frei machen. Und obwohl selbst vor Ort an vielen Autobahnbrücken für das Freimachen der Rettungsgasse plakativ geworben wird, scheint dies einige Zeitgenossen nicht zu interessieren. Dabei könnten sie ja selbst die nächsten Sein, die Hilfe benötigen.
Mittlerweile kann diese Ignoranz durch Bußgeld geahndet werden.
Aber mal ehrlich: eigentlich ist das doch nur beschämend. Wenn das eigene Verhalten Menschen wie Dich und mich gefährden, dann dürfte doch keiner dafür Verständnis haben.
Also: Augen und Ohren auf und Platz machen – damit Hilfe rechtzeitig ankommt
Link zum Hessischen Ministerium des Innern (Thema: Rettungsgasse)
https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/rettungsgasse_web_neu_0.pdf
Grundsätzlich schreibt die StVO in §11, Abs. 2 vor, muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau – und zwar egal ob Berufsverkehr, wegen einer Baustellen oder einem Unfall – gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.
Nach einem Unfall oder Notfall zählt jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht. Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden. Bitte trage mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen.
Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung. Je schneller die Helfer vor Ort sind, umso schneller löst sich auch der Stau auf!
Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.
Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.
Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!
Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen
Bei zwei Spuren fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur an den linken Rand, die Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand. So entsteht in der Mitte eine freie Bahn für Rettungs- und Bergungsfahrzeuge.
Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird das Einsatzfahrzeug versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.
Rettungsgasse bei mehreren Spuren
Bei mehr als zwei Spuren ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und allen daneben liegenden Spuren zu bilden. Heißt: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, alle anderen Fahrzeuge fahren soweit wie möglich nach rechts.